Der
Burgernutzen wird gemäss Art. 21 des Burgerreglementes nur an anerkannte
Burger ausgerichtet und wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt, welche bis
zum 31. März 2024 in den Geschäften und Betrieben von Turtmann eingelöst
werden können, die auf den Gutscheinen aufgeführt sind.
Jeder
anerkannte Burger erhält 5 nummerierte Gutscheine à Fr. 30.--.
Die Gutscheine werden von der Burgergemeinde
nicht zurückgenommen und können nicht gegen Geld umgetauscht werden.
Die Gutscheine
können während den Bürozeiten in der Kanzlei der Burgergemeinde jeweils am
Mittwoch von 09.00 – 11.00 Uhr oder auf telefonische Vereinbarung mit dem
Sekretariat (027 932 51 21) bezogen werden. |