Informationen

 

 

Info 1

 
     
 

Burgernutzen 2023

 
     
 

Der Burgernutzen wird gemäss Art. 21 des Burgerreglementes nur an anerkannte Burger ausgerichtet und wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt, welche bis zum 31. März 2024 in den Geschäften und Betrieben von Turtmann eingelöst werden können, die auf den Gutscheinen aufgeführt sind.  

Jeder anerkannte Burger erhält 5 nummerierte Gutscheine à Fr. 30.--. Die Gutscheine werden von der Burgergemeinde nicht zurückgenommen und können nicht gegen Geld umgetauscht werden. 

Die Gutscheine können während den Bürozeiten in der Kanzlei der Burgergemeinde jeweils am Mittwoch von 09.00 – 11.00 Uhr oder auf telefonische Vereinbarung mit dem Sekretariat (027 932 51 21) bezogen werden.

 
     
 

Turtmann, 21. März 2023

    DER BURGERRAT  
           
     
 

 

 

 

 

 

 

     
 

Info 2

 
     
 

Schreiben Forst Region Leuk

 
     
  Holzerei durch Privatpersonen im öffentlichen sowie Privatwald ...

Susten, 01. März 2018       

ZV Forst Region Leuk

 
     
 
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