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Werte Benutzer des
Burgerhauses |
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Das Burgerhaus ist ein öffentliches
Haus. Die Burgergemeinde stellt Ihnen die Lokalitäten für Ihre
Sitzungen, Anlässe, GV etc. gerne zur Verfügung. |
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Miete: |
Das Burgerhaus ist für Burger und einheimische Vereine
grundsätzlich kostenlos. Die Lokalmiete beträgt für ortsansässige Nichtburger Fr. 50.--, für auswärtige Benutzer Fr. 200.--. |
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Reservation: |
Die Reservationen können Sie selber direkt auf
unserer Homepage vornehmen. Senden Sie bitte ein unter
Download
bereitgestelltes
und von Ihnen ergänztes Formular "Reservation" an die Emailadresse
der Burgergemeinde.
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Reservationen können ausnahmsweise beim Sekretariat der Burgerverwaltung mündlich oder schriftlich
vorgenommen werden. |
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Schlüssel: |
Den Schlüssel zum Burgerhaus erhalten Sie gegen Depot von Fr. 100.-- auf der Kanzlei
der Burgerverwaltung. In Ausnahmefällen kann der Schlüssel beim Abwart
de Sepibus Norbert (079 / 126 40 55), bezogen werden. |
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Abwart und
Reinigung: |
de Sepibus Norbert
ist Abwart des Burgerhauses. Die Räumlichkeiten werden nach Benutzung
vom Abwart abgenommen. Wir bitten Sie, die Räumlichkeiten so zu
hinterlassen, wie Sie diese angetreten haben. Hinweise zu
Reinigungsgeräten und -mittel erhalten Sie bei der Schlüsselübernahme.
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Bei Problemen können Sie sich direkt
an de Sepibus Norbert wenden. |
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Wird die Reinigung oder Nachreinigung
von uns durchgeführt, muss der entsprechende Aufwand dem Benutzer in
Rechnung gestellt werden. |
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Küche: |
Unsere Küche können Sie
selbstverständlich auch benutzen. Wir bitten Sie, die Hinweise zur
Benutzung der Waschmaschine genau zu beachten. |
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Abfallentsorgung: |
Wir bitten Sie, den Abfall direkt nach
dem Anlass selber zu entsorgen. Die Burgergemeinde stellt keine
gebührenpflichtigen Abfallsäcke zur Verfügung. |
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Getränke: |
Es steht Ihnen frei, Getränke selber
mitzubringen oder bei uns aus dem Kühlschrank in der Küche zu beziehen.
Wir geben Ihnen alle Getränke zu den Selbstkostenpreisen weiter. Für die
Generalversammlungen der einheimischen Vereine gilt traditionsgemäss
eine andere Regelung. Die leeren Weinflaschen sind ohne
Verschlusskappen in den Harassen zu versorgen. |
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Schäden: |
Wenn Sie Schäden feststellen oder
verursachen, bitten wir Sie, diese de Sepibus Norbert zu melden. |
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Rauchen: |
Das Rauchen ist gemäss kant.
Gesetzgebung in öffentlichen Gebäuden untersagt. Wir bitten Sie, dieses
Verbot zu respektieren. |
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Lüftung Burgerstube: |
Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf die
Ventilation einzustellen. Der Schalter befindet sich neben dem Kruzifix
in der nordöstlichen Ecke der Burgerstube. Wir bitten Sie, die
Ventilation (im Winter während der Heizperiode) nach Ihrem Anlass
abzustellen, da sonst die Wärme vollumfänglich abgezogen wird.
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