Benutzung des Burgerhauses
 
 
Werte Benutzer des Burgerhauses
 
Das Burgerhaus ist ein öffentliches Haus. Die Burgergemeinde stellt Ihnen die Lokalitäten für Ihre Sitzungen, Anlässe, GV etc. gerne zur Verfügung.
 
Miete:
Das Burgerhaus ist für Burger und einheimische Vereine grundsätzlich kostenlos. Die Lokalmiete beträgt für ortsansässige Nichtburger Fr. 50.--, für auswärtige Benutzer Fr. 200.--.
 
Reservation:

Die Reservationen können Sie selber direkt auf unserer Homepage vornehmen. Senden Sie bitte ein unter Download  bereitgestelltes und von Ihnen ergänztes Formular "Reservation" an die Emailadresse der Burgergemeinde. 

 
Reservationen können ausnahmsweise auch beim Sekretariat der Burgerverwaltung mündlich oder schriftlich vorgenommen werden. 
 
Schlüssel:

Den Schlüssel zum Burgerhaus erhalten Sie gegen Depot von Fr. 100.-- auf der Kanzlei der Burgerverwaltung. In Ausnahmefällen kann der Schlüssel beim Abwart  de Sepibus Norbert (079 / 126 40 55), bezogen werden.

 
Abwart und Reinigung:

de Sepibus Norbert ist Abwart des Burgerhauses. Die Räumlichkeiten werden nach Benutzung vom Abwart abgenommen. Wir bitten Sie, die Räumlichkeiten so zu hinterlassen, wie Sie diese angetreten haben. Hinweise zu Reinigungsgeräten und -mittel erhalten Sie bei der Schlüsselübernahme.  

 
Bei Problemen können Sie sich direkt an de Sepibus Norbert wenden.
 
Wird die Reinigung oder Nachreinigung von uns durchgeführt, muss der entsprechende Aufwand dem Benutzer in Rechnung gestellt werden.
 
Küche:
Unsere Küche können Sie selbstverständlich auch benutzen. Wir bitten Sie, die Hinweise zur Benutzung der Waschmaschine genau zu beachten.
 
Abfallentsorgung:
Wir bitten Sie, den Abfall direkt nach dem Anlass selber zu entsorgen. Die Burgergemeinde stellt keine gebührenpflichtigen Abfallsäcke zur Verfügung.
 
Getränke:
Es steht Ihnen frei, Getränke selber mitzubringen oder bei uns aus dem Kühlschrank in der Küche zu beziehen. Wir geben Ihnen alle Getränke zu den Selbstkostenpreisen weiter. Für die Generalversammlungen der einheimischen Vereine gilt traditionsgemäss eine andere Regelung. Die leeren Weinflaschen sind ohne Verschlusskappen in den Harassen zu versorgen.
 
Schäden:
Wenn Sie Schäden feststellen oder verursachen, bitten wir Sie, diese de Sepibus Norbert zu melden.
 
Rauchen:
Das Rauchen ist gemäss kant. Gesetzgebung in öffentlichen Gebäuden untersagt. Wir bitten Sie, dieses Verbot zu respektieren. 
 
Lüftung Burgerstube:
Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf die Ventilation einzustellen. Der Schalter befindet sich neben dem Kruzifix in der nordöstlichen Ecke der Burgerstube. Wir bitten Sie, die Ventilation (im Winter während der Heizperiode) nach Ihrem Anlass abzustellen, da sonst die Wärme vollumfänglich abgezogen wird.