Werte Benutzer des
Burgerhauses |
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Das Burgerhaus ist ein
öffentliches Haus. Die Burgergemeinde stellt Ihnen die Lokalitäten für
Ihre Sitzungen, Anlässe, GV etc. gerne zur Verfügung. |
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Miete: |
Das Burgerhaus ist für
Burger und einheimische Vereine
grundsätzlich kostenlos. Die Lokalmiete beträgt für ortsansässige Nichtburger Fr. 50.--, für auswärtige Benutzer Fr. 200.--. |
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Reservation: |
Die Reservationen können Sie selber direkt auf unserer
Homepage vornehmen. Senden Sie bitte ein unter
Download
bereitgestelltes
und von Ihnen ergänztes Formular "Reservation" an die Emailadresse
der Burgergemeinde.
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Reservationen können ausnahmsweise auch beim Sekretariat der Burgerverwaltung
mündlich oder schriftlich vorgenommen werden. |
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Schlüssel: |
Den Schlüssel zum Burgerhaus erhalten Sie gegen Depot von Fr. 100.-- auf der Kanzlei
der Burgerverwaltung. In Ausnahmefällen kann der Schlüssel beim Abwart de Sepibus
Norbert (079 / 126 40 55), bezogen werden. |
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Abwart und Reinigung: |
de Sepibus Norbert ist Abwart des Burgerhauses. Die Räumlichkeiten werden
nach Benutzung vom Abwart abgenommen. Wir bitten Sie, die Räumlichkeiten
so zu hinterlassen, wie Sie diese angetreten haben. Hinweise zu
Reinigungsgeräten und -mittel erhalten Sie bei der Schlüsselübernahme. |
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Bei
Problemen können Sie sich direkt an de Sepibus Norbert wenden. |
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Wird die Reinigung oder Nachreinigung von uns durchgeführt, muss der
entsprechende Aufwand dem Benutzer in Rechnung gestellt werden. |
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Küche: |
Unsere Küche können Sie selbstverständlich auch benutzen. Wir bitten
Sie, die Hinweise zur Benutzung der Waschmaschine genau zu beachten. |
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Abfallentsorgung: |
Wir
bitten Sie, den Abfall direkt nach dem Anlass selber zu entsorgen. Die
Burgergemeinde stellt keine gebührenpflichtigen Abfallsäcke zur
Verfügung. |
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Getränke: |
Es
steht Ihnen frei, Getränke selber mitzubringen oder bei uns aus dem
Kühlschrank in der Küche zu beziehen. Wir geben Ihnen alle Getränke zu
den Selbstkostenpreisen weiter. Für die Generalversammlungen der
einheimischen Vereine gilt traditionsgemäss eine andere Regelung.
Die leeren Weinflaschen sind ohne Verschlusskappen in den Harassen zu
versorgen. |
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Schäden: |
Wenn Sie Schäden feststellen oder verursachen, bitten wir Sie, diese de
Sepibus Norbert zu melden. |
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Rauchen: |
Das
Rauchen ist gemäss kant. Gesetzgebung in öffentlichen Gebäuden
untersagt. Wir bitten Sie, dieses Verbot zu respektieren. |
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Lüftung Burgerstube: |
Wir
empfehlen Ihnen, bei Bedarf die Ventilation einzustellen. Der Schalter
befindet sich neben dem Kruzifix in der nordöstlichen Ecke der
Burgerstube. Wir bitten Sie, die Ventilation (im Winter während der
Heizperiode) nach Ihrem Anlass abzustellen, da sonst die Wärme
vollumfänglich abgezogen wird. |
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